FAQ: Gemafreie Musik und Hintergrundmusik für Videos auf YouTube und Co.

Aufgrund der häufigen Nachfrage gibt es heute einen Beitrag zu den rechtlichen Grundlagen wenn Musik für Projekte eingesetzt werden soll. Besonders für Video-Künstler und Betreiber von YouTube-Channels ist die Hintergrundmusik ein wichtiges Thema. Daher habe ich euch eine kurze Zusammenfassung erstellt, welche Lizenzen für Musik es gibt, wie man an (günstige) Musik herankommt und was Ihr bei der Verwendung beachten müsst. Vorab sei gesagt, dass ich für eine rechtssichere Auskunft stets die Konsultation eines Juristen empfehle!

Darf ich jede Musik (Pop/Charts/etc.) als Hintergrundmusik einsetzen?

Kostenfrei nur für den privaten Gebrauch. Die Nutzung von aktueller Pop-Musik wird bei den meisten Künstlern von der GEMA (oder einer anderen Verwertungsgesellschaft) geregelt. GEMA-freie Musikstücke gibt es natürlich auch. Dabei handelt es sich um weniger bekannte Künstler oder solche, die ganz bewusst ohne GEMA arbeiten, damit Sie ihre Stücke ohne lästige Bürokratie selber an Musiknutzer lizenzieren können. (Dazu gehören auch meine Musikstücke). Manche Künstler stellen auch unter Lizenzen wie Creative Commons ihre Werke kostenfrei zur Verfügung.

Warum kostet Musik Geld?

Neben der kreativen Leistung, also Komposition und Text, die von der GEMA über Abgaben an die Künstler verteilt wird, steckt in einem Musikstück ein Produktionsaufwand. Eine Aufnahme mit Band oder Orchester erfordert ein großes Studio mit guter Technik sowie mehrere Künstler für die Performance, welche den Song natürlich vorher auch proben sollten. Nach der Aufnahme wird der Song noch arrangiert, gemischt und erhält diverse Master-Effekte. Eine professionelle Orchester-Aufnahme wird man daher nur selten kostenfrei finden, da schon allein die Location für die Aufnahme mehrere tausend Euro kostet.

Kann ich Musik von Künstlern verwenden, die verstorben sind?

Ja, wenn der Komponist seit 70 Jahren verstorben ist und auch nur dann, wenn die Rechte an der Aufnahme frei sind. Wird heute ein Orchester-Werk von Beethoven neu aufgenommen, so haben die Künstler, die das Stück interpretieren ebenfalls ein Leistungsrecht an der Aufnahme. Auch hier ist also genau zu prüfen, von wem und wann die Aufnahme stammt und ob die Benutzung eine Lizenz erfordert.

Wann benötige ich eine Lizenz für ein Musikstück?

Ob man eine Lizenz für die Verwendung von geschützter Musik benötigt, kommt ganz darauf an, für welchen Zweck. Die folgenden Beispiele sollten die meisten Fälle abdecken. Weitere Beispiele nehme ich gern noch mit auf.

Beispiel 1: Private Foto-Slideshow oder Urlaubsvideo

Euer Lieblings-Song als Video-Hintergrund ist grundsätzlich OK, solange die Aufführung im privaten Rahmen erfolgt. Das bedeutet üblicherweise im Freundeskreis und in der Familie und nicht gegen Geld.

Sobald die Musik im Video per E-Mail oder Datenträger verbreitet wird, handelt es sich um eine Vervielfältigung. Es gibt dazu ein Urteil, welches bis zu 7 Kopien als privat einstuft. Voraussetzung ist dabei, dass Ihr zumindest selber eine legale Kopie von dem Musikstück besitzt.

Beispiel 2: Musik im Kinofilm

Viele Filmemacher suchen vorsorglich nach Gema-freier Musik für Ihre Filme obwohl die meisten Kinos natürlich Gema-Abgaben entrichten. Allerdings werden Kino-Projekte meistens auch anderweitig verwertet (DVD, Youtube, Trailer, Werbung, …), daher ist es grundlegend eine gute Strategie, wenn die Musiklizenzen GEMA-frei sind.

Beispiel 3: Musik auf Video-DVD

Wird ein Song in einem Video auf DVD eingesetzt und verbreitet, fallen in der Regel Gebühren an, wenn es Musik aus dem GEMA-Pool ist. Die Gebühren richten sich nach der Menge der DVD-Kopien und nach der Länge des verwendeten Musikmaterials. Wenn man unbedingt auf GEMA-geschützte Musik zurückgreifen möchte, empfehle ich einen Anruf bei der GEMA, die Interessenten gern alle Details zu Lizenzkosten und Anmeldung erklärt.

Beispiel 4: Youtube-Video, MyVideo, Vimeo, usw.

Bei den Internetplattformen gibt es große Unterschiede, wie mit GEMA-Musik umzugehen ist. Dabei kommt es darauf an, ob das Video-Portal ein Abkommen mit der GEMA hat und ob es die GEMA Musik auch in User-Videos zulässt. Youtube hat – wie jeder weiß – kein Abkommen mit der GEMA, daher wird geschützt Musik oft schon beim Upload erkannt und entfernt. Andere Portale hingegen erkennen die Musik, erlauben sie und fügen sogar einen Link zu iTunes ein. Vorsichtig sollten Video-Macher bei Vimeo sein: Hier wird geschützte Musik nicht automatisch entfernt aber ist laut den AGBs aber auch nicht zugelassen(!).

Wo bekomme ich (kostenlose) Musik für mein Video?

Wirklich kostenfreie Musik gibt es in einem gewissen Rahmen auf Onlineportalen wie z.B. freemusicarchive.org. Eine viel größere Auswahl bieten Portale für sog. Stock Music, wie z.B. AudioJungle. Auf Stock Music Portalen verkaufen Künstler in der Regel günstige “Royalty Free” Lizenzen. Das heißt mit einem kleinen Betrag wird das Musikstück für ein Projekt oder auch mehrere Projekte lizenziert. Hier gibt es meist tausende Songs in professioneller Qualität und aus verschiedenen Stilen.

Darf ich Musik verändern/schneiden/bearbeiten?

Das Kürzen und Rein- und Raus-Faden von Musik ist natürlich völlig legitim und wird bei Radio- und Fernsehsendungen ständig eingesetzt. Ansonsten gibt es unterschiedliche Auffassungen, was überhaupt als Bearbeitung zählt. In Deutschland sollte man für eine Bearbeitung eine Genehmigung des Künstlers haben, sobald man den Charakter des Werkes verändert.

Links

Gema-freie Musik von Baumann Musik bei AudioJungle

Freie Musik mit CC Lizenz bei freemusicarchive.org

C3S – die GEMA Alternative